Informationen zu den aktuellen Förderungen für Wärmepumpen und Heizungen !
Stand: 30.04.2024
Förderungen für Wärmepumpen vom Staat
Seit dem 1.1.2024 ist es beschlossen: Sie können sich bis zu 70% Förderung vom Staat* beim Wechsel zu einer neuen effizienten Wärmepumpe sichern!
· 30 % Basisförderung für alle Wärmepumpen
· 20 % Klimageschwindigkeitsbonus für selbstgenutzte Wohneinheiten: Für den Austausch von funktionsfähigen Heizungen, wie Öl, Kohle, Gasetage oder Nachtspeicher jeden Alters oder für den Austausch von funktionsfähigen Gas- oder Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Der Bonus in Höhe von 20% ist befristet bis 2028 – danach reduziert er sich jährlich.
· 30 % Einkommensbonus für selbstnutzende Wohneigentümer und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.
· 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser genutzt wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird. Der Effizienz-Bonus ist begrenzt auf max. 5 %.
Förderung neue Heizungsanlage
· Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
· für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland
· für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
der Kauf und die Installation von:
· solarthermischen Anlagen
· Biomasseheizungen
· elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
· Brennstoffzellenheizungen
· wasserstofffähigen Heizungen
· innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
Voraussetzungen für die Förderung:
· Es handelt sich um ein bestehendes Wohngebäude, dessen Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
· Die Maßnahme erhöht die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes.
· Der Einbau der Heizungsanlage ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems (inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs
bzw. Anpassung der Luftvolumenströme) verbunden.
Zuschusshöhe
Wie hoch Ihr voraussichtlicher Zuschussbetrag für einzelne energetische Maßnahmen ist, hängt davon ab, wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Wir berücksichtigen bei einem Einfamilienhaus Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro. Davon erhalten Sie maximal 70 % als Zuschuss, also bis zu 21.000 Euro.
Zusätzlich können Sie einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro erhalten.
Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und gegebenenfalls einer oder mehreren Bonusförderungen zusammen:
Einzelmaßnahmen |
Grundförderung |
Effizienzbonus |
Klimageschwindigkeitsbonus |
Einkommensbonus |
Solarthermische Anlagen |
30 % |
20 % |
30 % |
|
Biomasseheizungen |
30 % |
20 % |
30 % |
|
Wärmepumpen |
30 % |
5 % |
20 % |
30 % |
Brennstoffzellenheizung |
30 % |
20 % |
30 % |
|
Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrkosten) |
30 % |
20 % |
30 % |
|
Innovative Heizungstechnik |
30 % |
20 % |
30 % |
|
Gebäudenetzanschluss |
30 % |
20 % |
30 % |
|
Wärmenetzanschluss |
30 % |
20 % |
30 % |
1. Effizienzbonus
Sie erhalten den Effizienzbonus für effiziente, elektrisch angetriebene Wärmepumpen sowie für die anteiligen Kosten für Wärmepumpen bei bivalenten Kombi- und Kompaktgeräten. Voraussetzung ist, dass Sie als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
2. Klimageschwindigkeitsbonus
Als selbstnutzende Eigentümerin oder selbstnutzender Eigentümer erhalten Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie:
· Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung austauschen
· Und die alte Heizung fachgerecht demontiert und entsorgt wird.
Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeitsbonus nur gewährt, wenn diese mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaik-Anlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden.
3. Einkommensbonus
Als selbstnutzende Eigentümerin oder selbstnutzender Eigentümer erhalten Sie den Einkommensbonus, wenn Ihr Haushaltsjahreseinkommen
maximal 40.000 Euro beträgt.
4. Emissionsminderungszuschlag
Sie erhalten den Emissionsminderungszuschlag, wenn Sie Biomasseanlagen errichten, die nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten. Der Zuschlag wird unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Gesamtkosten gewährt und beträgt pauschal 2.500 Euro.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie den Emissionsminderungszuschlag beantragen, reduzieren sich die förderfähigen Gesamtkosten für die Grund- und Bonusförderung um pauschal 2.500 Euro. Die förderfähigen Gesamtkosten müssen nach Abzug mindestens 300 Euro (brutto) betragen.
Stand Juli 2022