Erfüllung Informationspflicht nach § 71 Absatz 11 Gebäudeenergiegesetz

 

Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Regeln im Gebäudeenergiegesetz (GEG), die beim Einbau neuer Heizungen zu beachten sind.

 

Um eine erste Orientierung zu den wichtigsten Fragen rund um die neue Heizung zu geben und auf eventuelle Kostenrisiken sowie mögliche

Auswirkungen der Wärmeplanung hinzuweisen, sieht das GEG vor dem Einbau einer neuen Heizung mit Verbrennungstechnik eine Beratung

durch eine fachkundige Person vor. Hier können mögliche Fragen besprochen und weitere Beratungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

 

Fachkundige Personen nach § 60b oder § 88 Absatz 1 GEG:

  • Schornsteinfeger/in nach Anlage A Nummer 12 zu der Handwerksordnung

  • Installateur/in und Heizungsbauer/in nach Anlage A Nummer 24 zu der Handwerksordnung

  • Ofen- und Luftheizungsbauer/in nach Anlage A Nummer 2 zu der Handwerksordnung

  • Energieberater/in, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes stehen

  • anderweitig nach § 88 Absatz 1 GEG berechtigte Person

 

 

Förderung und Beratung helfen beim Umstieg auf Erneuerbare Energien:

Der Einbau einer neuen Heizungsanlage ist mit erheblichen Investitionen verbunden. Deshalb gibt es für klimagerechte Lösungen auf Basis von

Erneuerbaren Energien staatliche Unterstützung.

 

 

Möglichkeiten, um auf Basis von Erneuerbaren Energien zu heizen:

 

  • Anschluss an ein Wärmenetz

  • Elektrische Wärmepumpe

  • Biomasseheizung

  • Stromdirektheizung

  • Heizung auf der Basis von Solarthermie

  • Wärmepumpen- und Solarthermie-Hybridheizung

  • Gas- oder Ölheizung, die klimafreundlichen Brennstoff nutzt

  • Andere Technologien und Kombinationen auf Basis Erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme mit rechnerischem Nachweis über einen Anteil von mindestens 65 % Erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme durch eine fachkundige Person

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Beratungsprotokoll
und Informationsblatt für den Einbau einer neuen Heizung
Stand: 15.12.2023
Anlage RS-T-Nr_ 11_2023 BMWK_GEG-Infobla
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Rundschreiben SHK - Nachweis Erfüllung Informationspflicht n ach § 71 Absatz 11 GEG
Das Formular zum ausfüllen, der Beratungspflicht, finden Sie am Ende des PDF Dokuments "Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizungsanlage" (siehe unten)!
Rundschreiben 20.12.2023.pdf
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