Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Regeln im Gebäudeenergiegesetz (GEG), die beim Einbau neuer Heizungen zu beachten sind.
Um eine erste Orientierung zu den wichtigsten Fragen rund um die neue Heizung zu geben und auf eventuelle Kostenrisiken sowie mögliche
Auswirkungen der Wärmeplanung hinzuweisen, sieht das GEG vor dem Einbau einer neuen Heizung mit Verbrennungstechnik eine Beratung
durch eine fachkundige Person vor. Hier können mögliche Fragen besprochen und weitere Beratungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Schornsteinfeger/in nach Anlage A Nummer 12 zu der Handwerksordnung
Installateur/in und Heizungsbauer/in nach Anlage A Nummer 24 zu der Handwerksordnung
Ofen- und Luftheizungsbauer/in nach Anlage A Nummer 2 zu der Handwerksordnung
Energieberater/in, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes stehen
anderweitig nach § 88 Absatz 1 GEG berechtigte Person
Der Einbau einer neuen Heizungsanlage ist mit erheblichen Investitionen verbunden. Deshalb gibt es für klimagerechte Lösungen auf Basis von
Erneuerbaren Energien staatliche Unterstützung.
Anschluss an ein Wärmenetz
Elektrische Wärmepumpe
Biomasseheizung
Stromdirektheizung
Heizung auf der Basis von Solarthermie
Wärmepumpen- und Solarthermie-Hybridheizung
Gas- oder Ölheizung, die klimafreundlichen Brennstoff nutzt
Andere Technologien und Kombinationen auf Basis Erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme mit rechnerischem Nachweis über einen Anteil von mindestens 65 % Erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme durch eine fachkundige Person